Christoph Quittnat

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Jahrgang 1972

Ausbildung

Abitur in Pforzheim.
Danach Studium der Rechtswissenschaften in Passau (1992 - 1994) und Freiburg i.Br. (1994 - 1996).
Parallel dazu fachspezifische Fremdsprachenausbildungen in Englisch und Französisch und freier Mitarbeiter an der Universität Freiburg im Breisgau.
1994 bis 1996 freier Mitarbeiter bei der Rechtsanwaltkanzlei Dr. Baedecker & Partner.
Erstes Staatsexamen 1996.
Referendariat in Meiningen und Erfurt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht .
1998 zweites juristisches Staatsexamen.
1999 Zulassung zum Rechtsanwalt.

Beruflicher Werdegang

1999 - 2003 angestellter Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilung eines Unternehmens in Heilbronn. 
2003 Gründung der Rechtsanwalts­kanzlei Quittnat in Mühlacker. 
1999 - 2006 Dozententätigkeiten an der IHK Nordschwarzwald, der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Stuttgart und der Berufsakademie Stuttgart. 
Bis heute Vorstandstätigkeiten in mehreren Vereinen. 
2005 Gründung des Arbeits- und Strafrechtstag Pforzheim. Vorstand der Betriebswirte des Handwerks Baden-Württemberg.

Privates

RA Quittnat spielt Klavier und läuft Marathon.


Rechtsanwalt Prof. Dr. Hartmut Eisenmann

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Eisenmann war in der Kanzlei tätig bis 2005 und zuständig für das arbeitsrechtliche und urheberrechtliche Referat.