Rechtsanwalt Arbeitsgericht Pforzheim

Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Pforzheim

Sie sind bei uns richtig, wenn Sie vor das Arbeitsgericht Pforzheim wollen oder müssen, aber noch keinen Rechtsanwalt haben.

Dies gilt auch dann, wenn Sie sich eigentlich keinen Anwalt leisten wollen oder sich entschieden haben, alleine oder mithilfe der Rechtsantragsstelle zu klagen. In diesen Fällen arbeiten wir für Sie gerne mit staatlicher Hilfe und auf Staatskosten. Auch Rechtsanwaltskollegen vertreten wir vor dem Arbeitsgericht Pforzheim gerne.

Die Rechtsanwalts­kanzlei Quittnat hat sich seit mehr als 15 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Vor dem Arbeitsgericht in Pforzheim tritt Herr Rechtsanwalt Quittnat fast täglich auf. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie vertreten dürften.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

für das Arbeitsgericht Pforzheim

Die Rechtsanwalts­kanzlei Christoph Quittnat ist seit 2003 auf Arbeitsrecht spezialisiert. Unsere umfangreiche Erfahrung und ausgewiesene Expertise setzen wir für Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht Pforzheim ein. Großen Wert legen wir auf eine professionelle und flexible Arbeitsweise, den bedingungslosen Erfolg und eine wertschätzende, individuelle Betreuung unserer Mandant­schaft. Damit haben wir Erfolg. Zahlreiche positive Rückmeldungen von Mandanten und Mandantinnen, die wir erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten haben, sowie unser Wachstum in den vergangenen Jahren bestätigen das. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns Ihr Vertrauen schenken und wir Sie vor dem Arbeitsgericht Pforzheim vertreten dürfen.

Was unsere Mandant­schaft sagt

in der Region Pforzheim & deutschlandweit

Sie suchen einen Rechtsanwalt Arbeitsrecht für die Vertretung am Arbeitsgericht Pforzheim?

„Mit langjähriger Erfahrung, großem Wissen und Freude an der Arbeit setze ich mich erfolgreich für die Ansprüche meiner Mandanten ein. Gern vertrete ich auch Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Anliegen. Besonders wichtig ist mir dabei, Sie fundiert, ehrlich und verständlich zu beraten. Schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich freue mich, Sie vertreten zu dürfen.”

RA Christoph Quittnat, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Pforzheim

Bedeutung und Stellung

Das Arbeitsgericht Pforzheim ist eines der erstinstanzlichen Gerichte in der Arbeitsgerichtsbarkeit, das bedeutet, dass jeder Rechtsstreit in Arbeitsrechtssachen bei den Arbeitsgerichten beginnt. Ein Rechtsstreit muss daher zunächst vor dem Arbeitsgericht Pforzheim verhandelt worden sein, bevor der Rechtsstreit vor der Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg kommen kann. Die Gerichte für Arbeitssachen sind in der Bundesrepublik Deutschland besondere Zivilgerichte.

Einzeln aufgezählte Gegenstände werden den Arbeitsgerichten zur Entscheidung zugewiesen. Dabei sind den Gerichten für Arbeitssachen gemäß §§ 2 ff ArbGG u. a. zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern bzw. Auszubildenden/ Umschülern und Arbeitgebern

  • aus dem Arbeitsverhältnis
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses
  • aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen
  • aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen.

Arbeitsgericht Pforzheim
Simmlerstr. 9, 75172 Pforzheim
Telefonzentrale: 07231 1658-300
Telefax: 07231 1658-309

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Richter arbeiten am Arbeitsgericht Pforzheim?

    Am Arbeitsgericht Pforzheim gibt es fünf hauptamtliche Richter. 

    Das Arbeitsgericht Pforzheim ist in 6 Kammern aufgeteilt. Davon sind derzeit lediglich vier besetzt, nämlich die erste, dritte, fünfte und sechste.

    Die erste Kammer steht unter dem Vorsitz des Direktors des Arbeitsgericht Pforzheim Haßel, die dritte Kammer unter dem Vorsitz von Richterin am Arbeitsgericht Selig, die fünfte Kammer unter dem Vorsitz des Richters am Arbeitsgericht Nagel und die sechste Kammer unter dem Vorsitz des Richters am Arbeitsgericht Wendling.

  • Welche Kosten entstehen beim Arbeitsgericht?

    In der ersten Instanz trägt jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts, egal wie das Arbeitsgerichtsverfahren ausgeht. Grundsätzlich entstehen bei der Durchführung eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland Gerichtskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG), weil das nach dem Gerichtskostengesetz auch vor den Gerichten für Arbeitssachen nach dem Arbeitsgerichtsgesetz anzuwenden ist. Diese hat derjenige zu tragen, der im Rechtsstreit unterliegt, bzw. im ArbG-Verfahren derjenige, der die Kosten vom Gericht auferlegt bekommt. Wird das Verfahren in erster Instanz durch einen Vergleich beendet, entfallen die Gerichtskosten. Erhoben werden dann nur noch gerichtliche Auslagen (Zustellungskosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten).

    Die Kosten des Rechtsanwalts trägt bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten bis zum Abschluss der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht die jeweilige Partei selbst. Dies gilt auch dann, wenn diese Partei den Prozess gewinnt! Erst im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht trägt der Verlierer des Rechtsstreits die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Gegners (vgl. § 12a ArbGG). Wie oben dargelegt, ist eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich, weil man sich im Arbeitsgerichtsverfahren auch selbst vertreten kann (§ 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG). Es besteht vor dem Arbeitsgericht kein Vertretungszwang wie im Verfahren vor den Landesarbeitsgerichten (vgl. § 78 Abs. 1 ZPO).

    Die Gerichtsgebühren sind im Arbeitsgerichtsverfahren niedriger als vor der Zivilgerichtsbarkeit. Häufig werden Verfahren vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich beendet, sodass diese Kosten ganz entfallen. Bei einem Urteil richtet sich die Höhe der von der unterlegenen Partei zu tragenden Gerichtsgebühr (wie immer) nach dem Streitwert. Neben der Gerichtsgebühr sind dem Gericht auch Auslagen für Zeugenentschädigungen, Zustellungskosten etc. zu erstatten, welche ebenfalls die unterlegene Partei trägt. Diese können im Einzelfall die Höhe der Gerichtsgebühren erreichen oder übersteigen.

  • Kann ich vor das Arbeitsgericht Pforzheim gehen, wenn ich kein Geld habe?

    Finanziell nicht oder wenig leistungsstarke Menschen müssen nicht auf ihre Rechte und deren Durchsetzung vor dem Arbeitsgericht Pforzheim verzichten.

    Hier gibt es nämlich die Möglichkeit, die Gerichts- und Anwaltskosten durch den Staat zahlen zu lassen. Diese Möglichkeit nennt sich Prozesskostenhilfe. Sie wird Ihnen grundsätzlich gewährt, wenn Ihr Anliegen eine gewisse Erfolgsaussicht hat und Sie nicht ohne Grund vor Gericht gehen.

    Wenn Sie die Rechtsanwalts­kanzlei Quittnat mit der Vertretung vor dem Arbeitsgericht Pforzheim beauftragen möchten, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen, brauchen nicht Sie sich darum zu kümmern. Das übernimmt unsere Kanzlei genauso wie das Fertigen aller anderen Schriftsätze automatisch für Sie.

    Sprechen Sie uns bitte einfach darauf an! Es ist übrigens keine Schande, Prozesskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Denn gerade wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, ist das Geld häufig knapp. Sei es, dass Sie gekündigt worden sind und Ihnen deshalb Ihr Einkommen fehlt, sei es, weil Ihr Arbeitgeber Sie nicht richtig bezahlt. So wird von unserer Kanzlei etwa die Hälfte aller Klagen vor den Arbeitsgerichten im Rahmen von Prozesskostenhilfe geführt.

  • Wie erhält man Prozesskostenhilfe?

    Die Prozesskostenhilfe wird mit der Klageschrift bei Gericht beantragt. Das übernimmt die Rechtsanwalts­kanzlei Quittnat für Sie. Sie selbst müssen nur (mit unserer Hilfe) ein Formular ausfüllen (die sogenannte Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse). Das Formular erhalten Sie von uns und füllen das Formular wie gesagt auch mit unserer Hilfe aus. Bei jeder Beratung prüfen wir zuerst, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten. Erst wenn wir Sie hier unverbindlich beraten haben, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht.

  • Klagen vor dem Arbeitsgericht Pforzheim ohne Anwalt?

    Vor dem Arbeitsgericht Pforzheim oder jedem anderen Arbeitsgericht brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Sie können sich jederzeit auch selbst vertreten.

    Eine andere Möglichkeit ohne Rechtsanwalt den Rechtsstreit vor Gericht einzuleiten ist, bei der Rechtsantragsstelle bei dem Arbeitsgericht Pforzheim vorzusprechen. Die Rechtsantragsstelle hilft Ihnen dann bei der Klageerhebung.

  • Klage mit Rechtsantragsstelle oder Rechtsanwalt?

    Es gibt für Sie bei den Arbeitsgerichten drei Möglichkeiten, ein Verfahren ins Laufen zu bringen. Entweder Sie leiten das Verfahren (zum Beispiel eine Klage) selbst ein, oder aber Sie bitten die Rechtsantragsstelle Ihnen dabei zu helfen oder aber Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der das für Sie übernimmt.

    Für jede einzelne Möglichkeit kann es gute Gründe geben. So werden Sie sich natürlich keines Anwalts bedienen, wenn Sie über das notwendige Wissen verfügen und (was mindestens genauso entscheident ist), wenn Sie sich auch emotional zutrauen, sich selbst gut vertreten zu können.

    Wenn das nicht so ist, lohnt es sich darüber nachzudenken, ob Sie sich nicht für die Klageerhebung an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes wenden, die Angelegenheit für Sie aufschreibt. Diese Möglichkeit ist dann sinnvoll, wenn Sie wissen, dass sich Ihr Gegner nicht sehr wehren wird und es um einfacher gelagerte Fälle geht.

    Wenn Sie sich jetzt gewundert haben, warum wir nicht sagen, dass die Rechtsantragsstelle für Sie auch dann sinnvoll ist, wenn Sie kein Geld haben und sich deshalb eigentlich keinen Anwalt leisten können, dann gibt es darauf folgende Antwort: Ein Anwalt muss Sie nicht unbedingt etwas kosten. Denn: Wenn Sie wenig Geld und kein großes Vermögen zur Verfügung haben, kann jeder Rechtsanwalt für Sie Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen, wenn Sie mit der Klage halbwegs Erfolg haben könnten. Der Anwalt ist dann für Sie kostenlos.

    Deshalb muss man sich vor dem Gang der Rechtsantragsstelle immer die Frage stellen (oder kostenlos bei einem Anwalt danach fragen): Bekomme ich keinen Anwalt vom Staat bezahlt? Bei einem Alleinstehenden, der etwa € 1.300,00 netto und die übliche Miete und sonstigen Kosten bezahlt, ist die staatliche Hilfe praktisch immer drin; erst recht, wenn man noch Familie hat, dann erhält man auch bei wesentlich mehr Einkommen die staatliche Hilfe.

    Und noch eine Überlegung aus der Praxis ist leider bittere Wahrheit: Wer nicht durch einen Anwalt vor Gericht vertreten wird, wirkt manchmal etwas allein gelassen. Sehr häufig raten die Richter dann auch denjenigen, die Klage zunächst mit der Rechtsantragsstelle eingereicht hatten, doch noch zu einem Anwalt, um nicht zu verlieren. Denn: Die Rechtsantragsstelle darf keine Rechtsberatung erteilen, sondern im Grunde genommen nur das aufschreiben, was Sie ihr sagen. Eines aber ist auch klar: Die Rechtsantragsstelle vor dem Arbeitsgericht Pforzheim macht in diesem Rahmen gute Arbeit!

    Tipp: Wenn Sie nicht genau wissen, ob Sie die Rechtsantragsstelle bemühen sollen oder einen Anwalt beauftragen sollen: Fragen Sie unverbindlich bei Rechtsanwalt Quittnat nach.

  • Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht Pforzheim?

    In der ersten Instanz (also vor dem Arbeitsgericht Pforzheim) trägt jede Person, die vor Gericht klagt oder verklagt wird, die Kosten des eigenen Anwalts, egal ob sie gewinnt oder verliert. Das gilt aber nur dann, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen. Wenn Sie dagegen eine Rechtsschutzversicherung haben oder aber staatliche Hilfe erhalten, tragen Ihre Kosten dagegen die Rechtsschutzversicherung oder der Staat.

  • Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten?

    Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Wert, den Ihr Anliegen vor Gericht hat (Streitwert). Beispiel: Wenn Sie Arbeitsentgelt von €100,00 brutto einklagen wollen ist das billiger, wie wenn Sie € 2.000,00 brutto einklagen. Um die Anwaltskosten zu ermitteln, nimmt man den Wert der Angelegenheit und schaut unter diesem Wert in einer Tabelle nach. Jedem Wert ist ein Geldbetrag in einer Tabelle zugeordnet (die Tabelle finden Sie hier). Wenn Sie in die Tabelle schauen, dann sehen Sie über jeder Zahlenkolonne eine Zahl, nämlich 1, 1.2, 1.3 usw. Unter diesen Zahlen stehen unterschiedliche Geldbeträge. Die Zahlen sind die sogenannten Gebührensätze. Wenn Ihr Anwalt eine Klage bei Gericht einreicht, fällt dafür ein 1.3 Gebühr aus dem Streitwert an, wenn Ihr Anwalt vor Gericht noch die mündliche Verhandlung wahrnimmt, fällt dafür eine 1.2 Gebühr aus dem Streitwert an und wenn Sie sich mit dem Gegner einigen entsteht noch eine 1.0 Gebühr. Es ist die Pflicht Ihres guten Anwalts, Sie vor Entstehen der Gebühren über deren Anfall und deren Höhe zu belehren.Gerne können Sie uns hierzu auch unverbindlich fragen an kanzlei@quittnat.de oder anrufen unter Tel. 07041/8161900.

  • Staatliche Hilfe und Rechtsschutzversicherung?

    Vor jeder Tätigkeit wird Herr Rechtsanwalt Quittnat prüfen, ob wir für Sie nicht kostenlos arbeiten können, indem wir für Sie staatliche Hilfe beantragen können. Erfahrungsgemäß ist das in vielen Fällen der Fall. Sie können dann beruhigt klagen, ohne Angst vor Kosten haben zu müssen, die auf Sie zukommen. Wenn Sie dagegen eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich vor einer Beratung durch die Rechtsanwalts­kanzlei Quittnat mit dieser nicht in Verbindung setzen; das übernimmt unsere Kanzlei für Sie.

  • Was sind Gerichtskosten?

    Neben den Rechtsanwaltskosten gibt es noch die Gerichtskosten. Gerichtskosten sind Kosten, die für das Gericht anfallen. Grundsätzlich entstehen bei der Durchführung eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland Gerichtskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG). Diese Kosten hat derjenige zu tragen, der im Rechtsstreit unterliegt, bzw. im Arbeitsgerichts-Verfahren derjenige, der die Kosten vom Gericht auferlegt bekommt. Wird das Verfahren in erster Instanz durch einen Vergleich beendet, entfallen die Gerichtskosten. Erhoben werden dann nur noch gerichtliche Auslagen, wenn diese entstanden sind, wie Zustellungskosten, Zeugengebühren und Sachverständigenkosten.

Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Pforzheim.

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