Arbeitsrecht

Expertise in allen Fragen des Arbeitsrechts

Rechtsanwalt Christoph Quittnat ist seit 1999 Rechtsanwalt und seit dem Jahr 2003 auf Arbeitsrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei verfügt damit über ein ausgesprochen hohes Maß an Erfahrung, die Ihnen wenige andere Rechtsanwälte bieten können. Allein im vergangenen Jahr 2021 hat unsere Anwaltskanzlei mehr als 800 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet. Während der langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hat RA Christoph Quittnat fast alle Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte der Bundesrepublik Deutschland kennengelernt. Auch beim Bundesarbeitsgericht hat er an Entscheidungen mitgewirkt.

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