Abmahnung

Verteidigen gegen eine Abmahnung des Arbeitgebers

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vorwirft, dass Sie sich falsch verhalten haben sollen, geht es hier häufig um eine Abmahnung oder auch nur um eine Ermahnung. Beide können für Sie von Nachteil sein, insbesondere dann, wenn Sie damit rechnen müssen, dass Ihr Arbeitgeber im Wiederholungsfalle Ihr Arbeitsverhältnis kündigen wird oder wenn der Vorwurf später in Ihr Arbeitszeugnis Erwähnung finden wird.

Wenn Sie eine Beratung wünschen, weil Ihnen eine Abmahnung oder Ermahnung durch Ihren Arbeitgeber droht, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kanzlei@quittnat.de oder rufen Sie uns an unter Tel. 07041/8161900.

„Sie haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen und können das außergerichtlich, aber auch gerichtlich durchsetzen.”

RA Christoph Quittnat, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Gründen unwirksam sein. Stichpunktartig kommen hier folgende Punkte in Betracht:

  • Der Vorwurf trifft nicht zu,
  • der Vorwurf ist juristisch nicht genau gefasst (häufigste und einfachste Fehlerquelle)
  • Die Abmahnung lässt sich nicht beweisen.

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