Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis formulieren und geltend machen

Die Rechtsanwalts­kanzlei Quittnat hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Seit mehr als 15 Jahren ist es damit unsere tägliche Arbeit, Arbeitszeugnisse zu entwerfen, zu prüfen und zu berichtigen und anzufordern. 

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis überprüfen lassen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kanzlei@quittnat.de oder rufen Sie uns an unter Tel. 07041/8161900.

Warum ist ein Zeugnis wichtig?

Ein Zeugnis entscheidet im Zweifel über Ihr berufliches Fortkommen oder gibt Ihnen einfach ein Zwischenfeedback. Es kann einschneidende Bedeutung haben, wenn Ihnen kein oder ein Zeugnis ausgestellt wurde, dass Ihre Leistung nicht richtig beschreibt. Viele Arbeitnehmer wenden sich deshalb an uns, um den Inhalt des Zeugnisses zu prüfen oder die Ausstellung eines Zeugnisses überhaupt durchzusetzen.

„Es kommt nicht nur darauf an, ob einzelne Teile des Zeugnisses gut sind, sondern ob es als Ganzes stimmt. Das zu erkennen, braucht Erfahrung.”

RA Christoph Quittnat, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was für Zeugnisse gibt es?

Nach der Ausführlichkeit eines Zeugnisses können wir das einfache und das qualifizierte Zeugnis unterscheiden. Das qualifizierte Zeugnis beschreibt Ihre Leistung in all Ihren Aspekten, das einfache Zeugnis dagegen teilt nur mit, von wann bis wann Sie gearbeitet haben und als was. Außerdem können wir das Zwischenzeugnis und das Endzeugnis unterscheiden. Das Letztere können Sie immer verlangen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis geendet hat. Das Zwischenzeugnis dagegen erhalten Sie, wenn Ihr Arbeitsverhältnis noch besteht und Sie dennoch ein besonderes Interesse an einem Zeugnis haben. Das kann beispielsweise der Fall sein, weil Ihr Vorgesetzter wechselt und Sie befürchten müssen, dass der neue Sie nicht mehr richtig für die Vergangenheit zu beurteilen vermag. Oder Sie haben einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen. 

    Wie verstehen Sie ein Zeugnis?

    Schwieriger ist es, ein Zeugnis richtig zu lesen und zu verstehen. Denn ob ein Zeugnis gut oder schlecht ist, hängt nicht nur davon ab, ob es die richtige "Gemeinsprache" enthält, sondern auch davon, wie umfangreich es geschrieben ist und ob und wie Ihre einzelnen Leistungsaspekte - wie beispielsweise Fleiß, Selbständigkeit und Vertrauenswürdigkeit - beschrieben sind. Es kommt damit also nicht nur darauf an, ob einzelne Teile des Zeugnisses gut sind, sondern ob das Zeugnis als Ganzes stimmt. Um hier die Feinheiten zu erkennen, braucht es schon etwas Erfahrung. Dennoch wollen wir uns im Folgenden mit einzelnen wichtigen Aspekten des qualifizierten Zeugnisses - also dem ausführlichen Zeugnis - näher befassen.

      Die Geheimsprache

      Es ist kein Geheimnis, dass es Formulierungen in Zeugnissen gibt, die auf den ersten Blick harmlos klingen, tatsächlich aber - wenn man ihre Bedeutung kennt - das krasse Gegenteil bedeuten. Beispiele:

      • nichtumgesetztes Fachwissen: "um Verbesserungsvorschläge bemüht"
      • nichts geleistet: "gewissenhaft gearbeitet"
      • erfolglos: "im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt"
      • leistungsschwach: "mit großen Eifer an die Aufgaben"
      • keine Eigeninitiative: "alles ordnungsgemäß erledigt"
      • Alkoholismus: "Geselligkeit"
      • grosse Klappe, nichts dahinter: "verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen"
      • Probleme mit dem Chef: "toleranter Mitarbeiter"
      • Sex mit KollegInnen: "Einfühlungsvermögen"
      • rechthaberisch/wichtigtuerisch: "wusste sich zu verkaufen.

      Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein

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