Es gibt für Sie bei den Arbeitsgerichten drei Möglichkeiten, ein Verfahren ins Laufen zu bringen. Entweder Sie leiten das Verfahren (zum Beispiel eine Klage) selbst ein, oder aber Sie bitten die Rechtsantragsstelle Ihnen dabei zu helfen oder aber Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der das für Sie übernimmt.
Für jede einzelne Möglichkeit kann es gute Gründe geben. So werden Sie sich natürlich keines Anwalts bedienen, wenn Sie über das notwendige Wissen verfügen und (was mindestens genauso entscheident ist), wenn Sie sich auch emotional zutrauen, sich selbst gut vertreten zu können.
Wenn das nicht so ist, lohnt es sich darüber nachzudenken, ob Sie sich nicht für die Klageerhebung an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes wenden, die Angelegenheit für Sie aufschreibt. Diese Möglichkeit ist dann sinnvoll, wenn Sie wissen, dass sich Ihr Gegner nicht sehr wehren wird und es um einfacher gelagerte Fälle geht.
Wenn Sie sich jetzt gewundert haben, warum wir nicht sagen, dass die Rechtsantragsstelle für Sie auch dann sinnvoll ist, wenn Sie kein Geld haben und sich deshalb eigentlich keinen Anwalt leisten können, dann gibt es darauf folgende Antwort: Ein Anwalt muss Sie nicht unbedingt etwas kosten. Denn: Wenn Sie wenig Geld und kein großes Vermögen zur Verfügung haben, kann jeder Rechtsanwalt für Sie Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen, wenn Sie mit der Klage halbwegs Erfolg haben könnten. Der Anwalt ist dann für Sie kostenlos.
Deshalb muss man sich vor dem Gang der Rechtsantragsstelle immer die Frage stellen (oder kostenlos bei einem Anwalt danach fragen): Bekomme ich keinen Anwalt vom Staat bezahlt? Bei einem Alleinstehenden, der etwa € 1.300,00 netto und die übliche Miete und sonstigen Kosten bezahlt, ist die staatliche Hilfe praktisch immer drin; erst recht, wenn man noch Familie hat, dann erhält man auch bei wesentlich mehr Einkommen die staatliche Hilfe.
Und noch eine Überlegung aus der Praxis ist leider bittere Wahrheit: Wer nicht durch einen Anwalt vor Gericht vertreten wird, wirkt manchmal etwas allein gelassen. Sehr häufig raten die Richter dann auch denjenigen, die Klage zunächst mit der Rechtsantragsstelle eingereicht hatten, doch noch zu einem Anwalt, um nicht zu verlieren. Denn: Die Rechtsantragsstelle darf keine Rechtsberatung erteilen, sondern im Grunde genommen nur das aufschreiben, was Sie ihr sagen. Eines aber ist auch klar: Die Rechtsantragsstelle vor dem Arbeitsgericht Pforzheim macht in diesem Rahmen gute Arbeit!
Tipp: Wenn Sie nicht genau wissen, ob Sie die Rechtsantragsstelle bemühen sollen oder einen Anwalt beauftragen sollen: Fragen Sie unverbindlich bei Rechtsanwalt Quittnat nach.